Amazon FBA Marke – In nur 5 Schritten zur Anmeldung Ihrer Wort-/Bildmarke beim DPMA oder EUIPO

Sie verkaufen Ihre Produkte unter Ihrer eigenen Brand und möchten, dass diese auch geschützt wird? Sie haben Angst davor, dass sich Mitbewerber an Ihr Listing hängen oder wollen diese entfernen lassen können? Dann werden Sie als Verkäufer auf Amazon früher oder später an den Punkt kommen, wo Sie Ihre eigene (Wort-/Bild) Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Markenamt der EU (EUIPO) eintragen lassen möchten.

Aber was gilt es hier zu beachten? Und wie gehen Sie dabei am besten vor?

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zum Thema „Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO“ in Form einer einfach verständlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel lediglich als Einstieg in die Materie dienen soll, ohne dabei eine Rechtsberatung ersetzen zu können. Am Ende dieses Beitrages erfahren Sie außerdem, warum wir eine Markenanmeldung durch einen Rechtsanwalt empfehlen und wie Sie diese bereits für kleines Geld bei unserem Kooperationspartner Rechtsanwalt Plüschke in Auftrag geben lassen können.

1. Starten Sie eine Markenrecherche!

Als erstes sollten Sie eine Markenrecherche durchführen, um herauszufinden, ob Ihre gewünschte Marke womöglich Rechte Dritter verletzt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn bereits identische oder ähnliche Marken existieren. Sie müssen dann im schlimmsten Fall mit juristischen Konsequenzen rechnen. Also Vorsicht! Denn das DPMA überprüft dies bei einer Neuanmeldung nicht. Im Register des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) können Sie kostenfrei nach bestehenden deutschen Marken suchen. Für EU-Marken empfehlen wir die Recherche über TMView – hier können Sie noch umfangreicher suchen.

2. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Nizza-Klassen!

Wenn Ihre Markenrecherche erfolgreich war, sollten Sie als nächstes herausfinden, für welche Waren und Dienstleistungen Sie Ihre Marke eintragen möchten.
Dafür müssen Sie sich an der sog. „Nizza-Klassifikation“ orientieren, die sämtliche Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen untergliedert.

Sie bestimmt die beanspruchten Bereiche (= Klassen) der Waren oder Dienstleistungen, für die man sich Namen, Worte, Bilder, Zeichen etc. schützen lassen kann.

Lesen Sie sich die Zusammenstellung sämtlicher Klassen aufmerksam durch und notieren Sie bereits alle Klassen, die für Sie relevant sein können!

3. Suchen Sie sich Ihre Nizza-Klassen heraus!

Danach sollten Sie sich entscheiden, für welche Klassen Sie Ihre Marke anmelden möchten. Konkretisieren Sie Ihre Auswahl durch die passenden Begriffe. Welche in Ihrem Fall zutreffend sind, können Sie bei TM class recherchieren.

Seien Sie bei der Auswahl Ihrer Klassen und Begriffe vorsichtig! Einerseits sollten Sie nicht sparsam sein, denn Sie können nach einer erfolgreichen Markenanmeldung keine weiteren mehr hinzufügen. Andererseits sollten Sie sich auch bewusst sein, dass Sie nur diejenigen Klassen / Begriffe auswählen sollten, die Sie auch wirklich brauchen, da ansonsten ein Löschungsantrag gestellt werden kann.

Deshalb gilt: Je mehr Klassen Sie angeben, desto mehr Sicherheit haben Sie zwar, allerdings steigt gleichzeitig auch die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Marke gegen eine bereits bestehende verstößt!

4. Einreichung der Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO

Wenn Sie die passenden Klassen herausgesucht haben, können Sie als nächstes Ihre Markenanmeldung beim DPMA einreichen.
Dabei gibt es im Wesentlichen zwei Vorgehensweisen: Sie können sie in Papierform oder elektronisch einreichen.

Wir empfehlen Ihnen hier die elektronische Anmeldung, da diese wesentlich unkomplizierter und gleichzeitig sogar günstiger als die in Papierform ist.
Für die elektronische Markenanmeldung beim DPMA füllen Sie einfach dieses Online-Formular aus. Folgen Sie  den sieben Schritten der Anwendung.
Erforderliche sind dabei als erstes die konkreten Anmelderangaben. Gleiches gilt für das Formular beim europäischen Markenregister (EUIPO)

Als Amazon Verkäufer sind Sie ggf. eine natürliche Person und somit gem. § 7 MarkenG anmeldungsberechtigt. Aber auch juristische Personen (z.B. eine GmbH) und rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. eine GbR) sind anmeldungsberechtigt.

Zudem müssen Sie bei der Anmeldung Ihre Marke genau so einreichen, wie sie geschützt werden soll. Beachten Sie dabei, dass dies nicht mehr geändert werden kann!

Zuletzt müssen Sie bei der Markenanmeldung die Klassen und Begriffe, die Sie im dritten Schritt gefunden haben, angeben. Lesen Sie weiter unten, warum wir daher zu einer kostengünstigen Online-Anmeldung durch einen Rechtsanwalt raten.

5. Zahlen Sie den entsprechenden Betrag!

  • Markenanmeldung beim DPMA – Die Anmeldegebühr beträgt online 290,00 Euro und beinhaltet die Gebühr für drei Klassen. Ab der vierten Klasse ist für jede weitere Klasse eine Gebühr von 100,00 Euro zu entrichten. Für eine detaillierte Gebührenübersicht können Sie aber auch einen Blick auf die Gebührenlisten des DPMA werfen.
  • Markenanmeldung beim EUIPO – Hier können Sie wahlweise auch per Kreditkarte zahlen. Für eine Preisübersicht werfen Sie einen Blick auf die EUIPO Gebührenliste. Hier geht’s ab 850,00 Euro für die Grundgebühr inkl. einer Klasse, sowie ggf. zusätzliche Klassen ab 50,00 Euro los.

In der Regel ist das Eintragungsverfahren nach drei bis vier Monaten abgeschlossen. In der Zwischenzeit wird geprüft, ob alle erforderlichen Angaben beim DPMA oder EUIPO vorliegen und keine Schutzhindernisse einer Eintragung entgegenstehen. Wenn die Eintragung erfolgreich war, erhalten Sie eine Urkunde über die Eintragung.

Besser: Markenanmeldung vom spezialisierten Rechtsanwalt

Wer plant, seine Marke über viele Jahre hinweg nutzen zu wollen, der sollte sich entsprechend absichern. Auch wenn die Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO selbst durchgeführt werden kann, so können sich hier einige Fehler einschleichen. Eine Kollision mit einer anderen Marke oder Firma kann schwerwiegende Folgen haben, eine falsche Klassifizierung kann außerdem zur Nichtbenutzung – und damit zum Erlöschen des Markenschutzes führen. Da gerade beim Start eines neuen Amazon Geschäfts meist kein großes Budget vorhanden ist, empfehlen wir, die Anmeldung über eine kostengünstige Online-Markenanmeldung vom Rechtsanwalt durchführen zu lassen.

Sie tragen dabei einfach alle vorhandenen Unterlagen in ein Online-Formular ein – und brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Der Anwalt wird für Sie die Markenanmeldung vorbereiten und die Korrespondenz mit dem Patentamt (DPMA oder EUIPO) übernehmen. Erfahren Sie jetzt mehr über die Preise und die Markenanmeldungs-Pakete unseres Kooperationspartners Rechtsanwalt Plüschke.

Fazit zur Markenanmeldung beim DPMA oder EUIPO:

Die Anmeldung einer Marke beim DPMA bringt viele Vorteile für Amazon Seller mit sich. Sie können die Anmeldung auch ohne Probleme selbst durchführen. Sollten Sie sich jedoch unsicher sein, sollten Sie auch auf einen spezialisierten Rechtsanwalt zurückgreifen, der Sie bei Ihrer Markenanmeldung unterstützt. Hinweis: Dieser gesponserte Beitrag wurde erstellt in Kooperation mit der Anwaltskanzlei Plüschke. Wir empfehlen ausschließlich Anbieter von denen wir selber überzeugt sind.