Wenn Sie das Glück haben, dass Ihr Produkt weder von den Richtlinien für Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, den Richtlinien für elektrische/elektronische Geräte, der Spielzeugrichtlinie oder ähnlichen Verordnungen reguliert wird, so müssen Sie sich am Ende immer noch vergewissern, dass die von Ihnen importierten Produkte “sicher” sind und auf dem EU-Markt bereitgestellt werden dürfen.
Denn mittlerweile wird immer strenger geprüft, ob Waren (vor allem aus nicht-EU-Ländern) sicher für die Nutzer sind. Insbesondere die neue EU-Marktüberwachungs-Verordnung ermöglicht eine noch einfachere Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.
Eine dieser Vorgaben ist eine Verordnung, welche den Anteil an umweltschädlichen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen (für alle Warenarten) reguliert: Die „REACH“ (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) – Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Sie verpflichtet Hersteller und Importeure unter gewissen Voraussetzungen die verwendeten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu melden oder sogar registrieren zu lassen.
Die Nichteinhaltung der Verordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € sanktioniert werden kann.
Die REACH-Verordnung ist recht komplex und obwohl Sie sie nicht komplett kennen müssen, sollten Sie sich mit diesem Thema befassen, um ein Grundverständnis dafür zu entwickeln. Lesen Sie sich diesen Beitrag also sorgfältig durch.
Für einen umfassenden Einblick in die REACH Verordnung sowie für ein besseres Verständnis der Pflichten von Herstellern und Importeuren empfehlen wir die Broschüre im PDF: „Erzeugnisse – Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler“ – kostenlos zum Download bereitgestellt mit der Genehmigung von der BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).
Dieser Beitrag richtet sich an alle, die kurz und knapp die wichtigsten Vorgaben erfahren wollen, die sich aus der REACH-Verordnung für Amazon Seller ergeben. So sind Sie bestens gewappnet und brauchen keine Angst vor Bußgeldern haben.
Was regelt die REACH-Verordnung und wie kann ich sie schnell, einfach und ohne hohe Kosten umsetzen?
Mit fast 18.000 registrierungspflichtigen Stoffen umfasst die REACH-Verordnung fast alle Chemikalien, die in den Raum der EU importiert werden. Die Einordnung der Chemikalien erfolgt nach Maßgabe des Art. 57 der Verordnung, der krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende, persistente, bioakkumulierbare oder toxische Stoffe einschließt.
Somit wird sie nicht nur für elektronische Geräte, sondern z.B. auch für Kunststoffe und die verwendeten Farben (in Taschen, Rucksäcken, Textilien, Aufdrucken und Verpackungen etc.) relevant. Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Produkt unter diese Richtlinie fällt ist sehr hoch. Ihre Beachtung wird zukünftig noch strenger geprüft, vor allem bei Artikeln, die mit der Haut in Kontakt kommen, wie z.B. Textilien, Schmuck, Kosmetik und Kinderartikeln.
Wann besteht eine Registrierungspflicht nach der REACH-Verordnung? Abgrenzung Stoff vs. Erzeugnis
Um diese Frage zu beantworten sollte zunächst eine Abgrenzung danach vorgenommen werden, ob ein sog. „Erzeugnis“ oder ein „Stoff“ im Sinne der Verordnung vorliegt.
Denn grundsätzlich unterliegen nur Stoffe der Registrierungspflicht.
Was sind Erzeugnisse nach der REACH?
Nach Art. 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung sind Erzeugnisse alle Gegenstände, deren äußere Form entscheidend für ihre Funktion ist und bei denen die chemische Zusammensetzung nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Beispiel: Bei der Herstellung einer Handyhülle nimmt das Material eine Oberfläche, Form oder Gestalt an, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.
Die Abgrenzung kann in einigen Fällen etwas komplizierter werden. Ein feuchtes Reinigungstuch z.B. unterliegt nach herrschender Meinung grundsätzlich der Registrierungspflicht, da es als Behälter zur Bereitstellung eines Stoffes eingeschätzt wird und dieser Stoff (das Reinigungsmittel) vom Reinigungsträger (dem Tuch) freigegeben wird.
In welchen Fällen ist auch bei Erzeugnissen an eine Registrierungspflicht zu denken?
Grundsätzlich sind Erzeugnisse selbst nicht registrierungspflichtig. Eine Registrierungspflicht besteht gem. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung aber für Stoffe in Erzeugnissen, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
- Freisetzung eines Stoffes – Es muss als erste Voraussetzung ein Erzeugnis vorliegen, bei dem ein Stoff freigesetzt wird. Ein Kugelschreiber dient zum Beispiel dazu, die Farbe auf das Papier zu übertragen und enthält einen Füllstoff (die Farbe) in der Patrone. Weitere Beispiele sind Sprühdosen und Lackstifte.
- Mehr als 1 Tonne Stoff – Als zweite Voraussetzung muss dieser Stoff mehr als 1 Tonne pro Jahr und pro Produzent oder Importeur enthalten sein.
Was genau hat es mit der Registrierungspflicht ab 1 Tonne auf sich?
Eine Registrierungspflicht besteht, wenn in Erzeugnissen ein Stoff von insgesamt mehr als 1 Tonne pro Jahr und pro Produzent oder Importeur enthalten ist und dieser freigesetzt wird.
Diese Vorgabe führt regelmäßig zu Verwirrung unter Amazon Sellern. Worauf bezieht sich diese Mengenangabe? Lediglich auf den enthaltenen Stoff (z.B. die Farbe eines Kugelschreibers) und nicht auf das Erzeugnis selbst (den Kugelschreiber). Das bedeutet also, dass erst ab mehr als 1 Tonne „Füllstoff“ eine Registrierungspflicht für den im Erzeugnis enthaltenen Stoff besteht.
Welche Informations- und Mitteilungspflichten bestehen?
Widmen wir uns nun den Informations- und Mitteilungspflichten.
Diese entstehen bei Erzeugnissen wenn sog. „SVHC“, sprich Substances of Very High Concern (engl. für „besonders besorgniserregende Stoffe“) enthalten sind, wobei darüber hinaus auch die Menge entscheidend ist.
- Erzeugnisse, die keine SVHC enthalten oder einen Gehalt von unter 0,1 % aufweisen, sind weder informations- noch meldepflichtig.
- Erzeugnisse mit einem Gehalt von über 0,1 % SVHC unterliegen gem. Art. 33 der REACH-Verordnung der Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher, wenn davon pro Jahr weniger als 1000 kg produziert/eingeführt werden.
- Sobald diese 1000 kg-Grenze jedoch überschritten wird, unterliegen die Erzeugnisse gem. Art. 7 Abs. 2 der REACH-Verordnung zusätzlich der Mitteilungspflicht.
- Ab einer Produktionsmenge von 10 Tonnen pro Jahr müssen Hersteller und Importeure dazu einen Sicherheitsbericht erstellen, der über die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt informiert.
Die Gutachten werden zur Registrierung bei der ECHA in Helsinki eingereicht. Stoffe, die für den Menschen oder die Umwelt besonders besorgniserregend sind, können möglicherweise einem Zulassungsverfahren unterliegen.
Zusammenfassung und wichtige Tipps zur Einhaltung / Umsetzung des REACH Zertifikates
Was ist also für Sie als Importeur wichtig?
- Liegt ein Erzeugnis oder ein Stoff vor? – Für die Beurteilung, ob ein Produkt registriert werden muss, ist entscheidend, ob es sich um ein Erzeugnis oder ein Stoff handelt.
- Wie viel von dem Stoff wird importiert? – Ob eine Informations- oder Mitteilungspflicht erforderlich wird, hängt von dem Gehalt der besorgniserregenden Stoffe sowie der jährlich importierten Menge (Gewicht) ab.
- Testung der Grenzwerte im Prüflabor – Zur Vermeidung von Informations- und Meldepflichten sollten Sie von einem Prüflabor testen lassen, ob Ihr Artikel den jeweiligen Grenzwert von besorgniserregenden Stoffen überschreitet. (Hinweis: Zu den SVHC gehören auch oft Weichmacher und Färbemittel, welche Sie oft bereits am chemischen Geruch feststellen können.)
- Änderung der Rohstoffe – Sofern eine Überschreitung der Grenzwerte gegeben ist sollten Sie nach unserer Empfehlung eine Änderung der verwendeten Rohstoffe mit Ihrem Hersteller besprechen oder den Artikel aus dem Sortiment nehmen.
- Bestenfalls Absprache mit Hersteller im Vornherein – Versuchen Sie bestenfalls mit Ihrem Hersteller schon vorher zu besprechen, dass er vermeiden soll Materialien zu verarbeiten, die den Test eventuell nicht bestehen würden. Nach Ihrer Anfrage beim Prüflabor, welche Tests durchgeführt werden müssen, erhalten Sie eine Liste der zu prüfenden Materialien. Lassen Sie Ihrem Hersteller diese Liste am besten vor der Produktion zukommen.
Der Prüfbericht ist Teil Ihrer Import-Dokumente! Heben Sie ihn sorgfältig auf, da er auch noch nach vielen Jahren bei einer behördlichen Überprüfung angefordert werden kann.
Eine Liste der aktuell 173 für eine Zulassung bei der ECHA in Frage kommenden SVHC Stoffe gibt es bei der ECHA Europa.
Nachdem Sie Ihr Angebot für den Prüfbericht erhalten haben, können Sie die Liste mit den Stoffen, nach denen geprüft wird, gleich an Ihren Hersteller schicken, damit dieser selber versuchen kann noch vor dem Test im Labor ggf. Änderungen am Produkt vorzunehmen.
Was ist, wenn der Hersteller bereits einen REACH Zertifikat bzw. Prüfbericht für das Produkt hat?
Da Sie als Hersteller haften, sollten Sie nicht einfach blind auf die Aussagen Ihres Herstellers vertrauen, sofern er Ihnen versichert alle “Zertifikate” zu haben. Falls er Ihnen tatsächlich einen Prüfbericht vorlegen kann, dann prüfen Sie zuerst, ob dieses von einem akkreditierten Prüflabor ausgestellt wurde und wann es ausgestellt wurde. Sollte das Zertifikat aktuell sein und handelt es sich auch um ein CNAS akkreditiertes Labor, sollten Sie sich am besten nochmal an das entsprechende Labor wenden und sich dort bestätigen lassen, dass der Prüfbericht echt ist. Wirklich sicher sind Sie nur, wenn Sie die entsprechenden Zertifikate selbst ausgestellt haben.
Sofern das alles zutrifft, sollten Sie dann auch noch recherchieren, ob in dem Prüfbericht auch alle erforderlichen Tests durchgeführt wurden, oder ob eventuell nur Tests aufgeführt sind, die alleine noch nicht aussagekräftig sind.
Fazit zur REACH-Verordnung:
Verlassen Sie sich nicht auf die Angaben Ihres Herstellers, schließlich haftet nicht er, sondern Sie für die Konformität der importierten Waren. Kümmern Sie sich um die Anfertigung aller nötigen Dokumente. Mit der Zeit werden Sie dabei auch eine Routine entwickeln.
Hallo Tobias,
vielen Dank für deinen tollen Blogartikel und die umfangreichen YT-Videos.
Welche Zertifikate benötige ich noch für den Import? (wenn ich zum Beispiel Yogamatten importieren möchte?
Hi Marcel!
Ein „Zertifikat“ in diesem Sinne gibt es nicht.
Diese Begriff wird gewöhnlich verwendet für zwei wichtige Dokumente, die im grunde jedes importierte Produkt benötigt.
1. Die Konformitätserklärung (Eine Erklärung die versichert, dass das Produkt gemäß den einschlägigen Richtlinien „konform“ ist) – dieses Dokument stellst du selber aus. Vorlagen dafür bekommst du z.B vom entsprechenden Prüflabor. und
2. Der Prüfbericht. Auf Basis des Prüfberichtes erstellst du diese Konformitätserklärung, daher das Zusammenspiel aus diesen zwei Dokumenten, welche im Sprachgebrauch gerne als „Zertifikat“ benannt wird.
Im Fall einer Yogamatte sollte vor allem ein RACH Test durchgeführt werden, welcher auch auf schädliche, die Gesundheit gefährdende Materialien eingeht.
Bei weiteren Fragen kannst du dich jederzeit melden!
Vielen Dank für das positive Feedback und viel Erfolg!
Liebe Grüße,
Tobias
Hallo Tobias, erst einmal danke für den ausführlichen und informativen Artikel.
Meine Frage wäre, ob ein kleiner Gegenstand aus Aluminium auch ein Zertifikat benötigt um aus China importiert und auf Amazon verkauft zu werden?
Danke vorab für die Hilfe.
Hallo Manuel und vielen Dank für dein positives Feedback!
Welche Dokumente (und welche Tests) dein Produkt benötigt, hängt ganz von den zuvor evaluierten Verordnungen und Richtlinien ab. Ein Cocktailshaker benötigt andere Zertifikate als ein Toilettenpapierhalter 😉
Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gerne.
Vielen Dank und viel Erfolg!
Hallo Tobias,
zunächst vielen Dank für die fundierten Informationen, die Du bereitstellst – sehr hilfreich.
Zu REACH Tests habe ich noch eine konkrete Frage.
Mein potentieller Hersteller hat bislang keinen Nachweis einer REACH compliance, die Tests müsste ich also veranlassen.
Wenn ich nun allerdings schon die Kosten für diese Prüfung übernehme, würde ich das natürlich auch gern in meinem Namen und nicht im Namen des (eigentlichen) Herstellers machen lassen (der das ansonsten vermutlich direkt dankend für andere Importeure mitnutzt).
Kannst Du mir sagen ob sowas möglich ist?
Besten Dank und Gruß,
Eric
Hi Eric,
vielen Dank, es freut mich dass die Inhalte dir helfen! Zu deiner Frage: Was du beschreibst ist gängige praxis. Die Tests lässt DU durchführen, der Hersteller bekommt keinen Zugang dazu. Deine Befürchtung wäre also berechtigt: Der Hersteller würde sonst mit deinem Prüfbericht werben und diesen auch für andere Kunden nutzen. Sorry für die späte Antwort – ich hoffe ich konnte dir helfen!
LG Tobias
Hallo Tobias,
vielen Dank für Deine hilfreichen Videos und Artikel!
Weißt Du wie man überprüfen kann ob Zertifikate die ein Produzent ggf. zur Verfügung stellt ausreichend sind für den EU Import und wie man diese auf Echtheit überprüfen kann? Stimmt es, dass man die Einverständniserklärung des Produzenten benötigt wenn man seine Zertifikate bei dem entsprechenden Institut verifizieren lassen möchte?
Würde mich sehr freuen wenn Du mir weiter helfen könntest. Vielleicht hast Du ja schon Erfahrungswerte diesbezüglich.
Viele Grüße
Philipp
Hi Philipp!
Ich danke dir!
Die Dokumente kann man in der Regel direkt beim Prüflabor welche sie ausgestellt hat überprüfen lassen. Dieser Service ist meistens kostenlos. Ob Sie „ausreichend“ sind – das kann dir so einfach keiner beantworten. Es geht am Ende des Tages um eine Risikoabwägung. Detailreichere und aktuellere Tests sind immer sicherer. Um einzusehen welche Dokumente alle in Frage kommen, würde ich empfehlen bei productIP eine Requirement List zu erstellen. Dass man eine Einverständniserklärung benötigt um ein Dokument auf Echtheit überprüfen zu lassen, habe ich noch nie gehört. Das Institut sagt dir anhand der Ausstellungsnummer, Datum usw. lediglich ob der Test von ihnen ausgestellt wurde. Hier sehe ich also keine Notwendigkeit einer Zustimmung! Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte 🙂 LG Tobias
Hallo Tobias, vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort! Auch der ProductIP Tipp ist super!
Viele Grüße
Philipp
Hallo Tobias!
In der ersten Linie möchte ich mich für wirklich tolle und unkomplizierte Erklärung über REACH zu bedanken. Das war das Beste was ich rund um REACH im Internet in der deutschen und russischen Sprache gefunden hab!
Viel Erfolg für die Zukunft und schöne Grüße sus Russland
Hallo Anna,
das freut mich wirklich sehr zu hören!
Ich selber habe diese Inhalte erstellt, da ich Monate oder sogar Jahre gebraucht habe, um die relevanten Inhalte zu verstehen – meist gibt es nur extrem umfangreiche Leitfäden von Behörden oder noch schlimmer – den Gesetzestext bzw. die Verordnung selber.
LG,
Tobias
Hallo Tobias,
vielen Dank für deine sehr guten Videos!
Mich würde mal interessieren wie vielen Händler tatsächlich vom Zoll nach REACH Zertifikaten geprüft werden.
Ich importiere seit zehn Jahren regelmäßig Waren aus Südostasien.
Ist China da etwas andere? Vielleicht können ja einige Händler mal aus der Praxis erzählen? Hattet ihr schon mal Probleme bei der EInfuhr aus China?
Beste Grüße,
Markus
Hi Markus,
Tatsächlich wird regelmäßig die Einhaltung der Richtlinien überprüft.
Sogar ich selber musste schon solche Dokumente vorlegen – und da kann ich dir sagen – verstehen die 0,0 Spaß.
Die Behörden veröffentlichen jährliche Reports mit der Anzahl der aus dem „Verkehr gezogenen“ Produkte bzw. Händler und der verhängten Bußgelder.
Wie viele von den „kleinen“ Amazon Händlern betroffen sind, wäre tatsächlich mal spannend zu erfahren 🙂
LG,
Tobias
Hey Tobias,
Wo kann ich testen lassen welche Zertifikate mein Produkt brauch?
Wo kann ich anschließend testen lassen ob mein Produkt die Richtlinien dieser Zertifikate erfüllt?
Hallo,
Erstmal danke für deinen Beitrag, war wirklich sehr hilfreich 🙂
Ich bin Auszubildende in einem Chemie-Unternhemen und würde anlässlich meiner Abschlussarbeit im Bereich Umweltschutz die Optimierung des REACH-Prozesses thematisieren. Gibt es grundsätzlich so etwas wie einen Muster-Prozess, wie das Unternhemen die REACH-Konformität gewährleisten kann? Oder eine „ANleitung“ wie man an die Implementierung/Erstellung eines REACH-Prozesses rangehen kann, bzw. was ich alles berücksichtigen muss neben der sich ständig ändernden Kandidatenliste, Anhang XVII, XIV, etc.? Derzeit behandelt das Thema REACH nur eine einzige Person im Unternhemen, die den Prozess „Im Kopf hat“. Wenn diese Person jedoch wegfällt, wird es schon etwas schwieriger, den gesetzlichen Anforderungen noch gerecht zu werden.
Ich wäre wirklich super dankbar für eine Antwort! 🙂
Liebe Grüße!
Hallo Tobias,
ich habe eine Frage, Dies ist meine erste Bestellung, ich bin sehr zweifelhaft, weil
Mein Dies ist meine erste Bestellung, ich bin sehr zweifelhaft, weil
Mein Produkt besteht aus Kunststoff aus China, ich verkaufe dieses Produkt in Deutschland dann nach einer Weile in EU ist eine REACH-Test erforderlich? oder andere test erforderlich sein soll.
LG
Hallo,
ich biete Zehenringe aus Sterlingsilber an ( Stempel). Benötige ich dafür auch solch ein Zertifikat?? Wie sieht es bei Chirurgenstahl aus. Vorab danke und liebe Grüße
Hallo Tobias,
der externe Link zu BAUA geht nicht mehr; nur so als Info.
Liebe Grüße
check my reference https://ssn.is
Hallo Tobias,
vielen dank für deinen tollen Artikel. Mein Lieferant hat mir ein anderes günstigeres Prüflabor in China empfohlen. Mir liegt das Zertifikat von CNAS für Laboratory Accreditation vor. CNAS hat bestätigt, dass das Zertifikat korrekt ist. Reicht das aus? Oder muss das Labor noch von einer europäischen Institution akkreditiert sein?