EU-Marktüberwachungs-Verordnung – So vermeiden Amazon FBA Seller Bußgelder! Top 3 Änderungen

Durch die neue Verordnung zur Produktsicherheit und Marktüberwachung (EU-MÜ-VO) folgen einige Änderungen – auch für Amazon Seller.

Damit Sie wissen, worum es in dieser neuen Verordnung geht und wie Sie als Amazon Seller konkret von ihr betroffen sind, finden Sie in diesem Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Hintergrund: Worauf zielt die EU-Marktüberwachungs-Verordnung ab?

Der Onlinehandel boomt. Immer Mehr Händler überfluten aus der ganzen Welt den europäischen Markt. Nicht immer wird dabei auf die Einhaltung der geltenden rechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Produktsicherheit geachtet, was ein erhebliches Risiko für die Benutzer der Produkte darstellt.

Mit Hilfe der Verordnung soll sichergestellt werden, dass nur noch konforme Produkte in der EU bereitgestellt werden, die keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit darstellen. Zu diesem Zwecke werden die behördlichen Befugnisse zur Marktüberwachung deutlich erweitert.

Was ändert sich durch die EU-Marktüberwachungs-Verordnung für den Verkauf auf Amazon?

Zu den wichtigsten Neuerungen durch die Verordnung gehören folgende Punkte:

1. Jeder Online Händler gilt in Zukunft als Inverkehrbringer

Derzeit betreffen die rechtlichen Vorgaben in Bezug auf die Produktsicherheit vor allem die Hersteller und Inverkehrbringer, also diejenigen Personen, die Produkte zum Zwecke einer geschäftlichen Tätigkeit in die EU einführen. Sie sind dazu verpflichtet, den Benutzern sämtlichen durch ihr Produkt entstehenden Schaden zu ersetzen.

Durch die neue Verordnung kommen jedoch noch weitere Verantwortliche dazu. Insbesondere wird die Definition des “Inverkehrbringers” ausgedehnt. Online angebotene Produkte gelten bereits dann als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sich das Angebot an Endnutzer in der EU richtet.

Wann richtet sich ein Angebot an Endnutzer in der EU?

Ein Angebot richtet sich dann an Endnutzer in der EU, wenn die Tätigkeit des Online Händlers sich in irgendeiner Weise auf einen Mitgliedsstaat ausrichtet. Allein die Zugänglichkeit einer Website in den EU-Ländern, in denen der Endnutzer wohnt, reicht hierfür jedoch nicht aus. Maßgebliche Faktoren sind hier vielmehr

  • die geografischen Gebiete, in die geliefert werden kann
  • die für das Angebot oder für die Bestellung verfügbaren Sprachen
  • die Zahlungsarten

Durch die Auswahl eines EU Marktplatzes sollte diese Voraussetzung erfüllt sein.

Auch wenn sich diese Regelung primär an die Fälle richtet, in denen ausländische Onlinehändler nicht konforme Produkte auf dem EU-Markt anbieten, hat die neue Regelung auch Konsequenzen für in Deutschland ansässige Händler, die weder Hersteller, noch Importeur ihrer Produkte sind. Auch sie können nun für die Produkte, die sie für einen Endnutzer in der EU anbieten, also auch über Amazon, in die Verantwortung genommen werden.

Umso wichtiger wird es daher in Zukunft für Amazon Seller, die rechtlichen Vorgaben für den sicheren Verkauf auf Amazon zu kennen und einzuhalten.

2. Auch Fulfillment-Anbieter und Marktplatzbetreiber können verantwortlich gemacht werden

Aber Hersteller, Einführer und Händler sind nicht die einzigen Wirtschaftsakteure, die von den Rechtsfolgen der Produktsicherheit betroffen sein werden.

Die neue Verordnung inkludiert auch

  • Fulfillment-Dienstleister – Darunter werden alle verstanden, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen anbieten: Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und Versand von fremden Produkten
  • andere Stellen – Somit richtet sich die neue EU-Marktüberwachungs-Verordnung auch an alle, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten, deren Bereitstellung auf dem Markt oder deren Inbetriebnahme haben, also beispielsweise auch Marktplatzbetreiber wie Amazon selbst.

Das bedeutet also, dass in Zukunft auch Amazon sicherstellen muss, dass jedes Produkt mit den EU-Vorschriften konform ist. Amazon wird unter Umständen also selbst dafür sorgen, Verstöße zu melden und nicht konforme Produkte zu entfernen.

Seien Sie also darauf vorbereitet, dass es durchaus möglich ist, dass Amazon Ihre Listings sperrt, wenn davon ausgegangen wird, dass Ihre Produkte nicht konform sind – einfach weil Amazon nicht riskieren möchte, selbst in die Verantwortung gezogen zu werden.

3. Mehr Rechte für die Marktüberwachungsbehörden

Darüber hinaus sollten Amazon Seller wissen, dass durch die neue EU-Marktüberwachungs-Verordnung den Marktüberwachungsbehörden weitreichende Kompetenzen zugeteilt werden, wodurch sie in der Lage sein werden, Onlineangebote bei mangelnder Konformität der Produkte wesentlich unkomplizierter sperren zu lassen.

Behörden können in Zukunft ferner

  • das Inverkehrbringen ganzer Produktarten verbieten
  • unter falscher Identität Produktproben erwerben, um sie zu überprüfen und im Wege der Nachkonstruktion zu analysieren
  • den Rückruf eines Produkts anordnen.

Erwartete Konsequenzen für den Verkauf auf Amazon durch die neue Verordnung

Es ist davon auszugehen, dass ab Juli 2021 vermehrt Kontrollen der Marktüberwachungsbehörden auch auf Amazon durchgeführt werden.
Da künftig auch Amazon selbst unter gewissen Umständen zur Verantwortung gezogen werden kann, wird dies vermutlich dazu führen, dass Amazon im Zweifelsfall mit Kontosperrungen reagiert.

Die verbesserte und konsequente Marktüberwachung wird langfristig dazu führen, dass die gesetzlichen Vorgaben besser eingehalten werden und nicht-konforme Angebote aus dem Markt verschwinden. Dadurch wird erheblich zu mehr Fairness im Wettbewerb mit denjenigen Händlern, insbesondere aus dem asiatischen Raum, die sich bisher nicht an die geltenden Rechtsvorschriften gehalten haben, beigetragen.

Für einen problemlosen Verkauf auf Amazon wird es also umso mehr von Bedeutung sein, die rechtlichen Vorgaben zu beachten.

Fazit zur neuen EU-Marktüberwachungs-Verordnung

Für diejenigen Amazon Seller, die bisher bereits die rechtlichen Vorgaben beachtet haben, ist die neue Verordnung begrüßenswert. Sie sorgt dafür, dass der durch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben entstehende Wettbewerbsnachteil gegenüber denjenigen Sellern, die die rechtlichen Vorschriften unbeachtet ließen, erheblich reduziert werden kann.

Allen anderen Sellern kann nur geraten sein, sich spätestens jetzt intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, um keine Bußgelder zu riskieren, für die weitreichenden Konsequenzen ihrer Haftung einstehen zu müssen und nicht Gefahr zu laufen, durch Entfernung Ihrer Onlineangebote künftig die Existenzgrundlage zu verlieren.