Textilkennzeichnung: Was müssen Sie als Amazon FBA Händler beim Verkauf von Textilien beachten?

Textilkennzeichnung Amazon FBA

Wer z.B. als Private Label Amazon FBA Seller Textilerzeugnisse herstellen lässt (nicht: selber näht) oder aus einem Nicht-EU-Land Textilerzeugnisse importiert, ist nach den Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKVO) und des deutschen Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKennzG) verpflichtet, Textilerzeugnisse entsprechend zu bezeichnen und zu kennzeichnen. Aber auch Händler sollten vor dem Verkauf kontrollieren, ob die Kennzeichnung korrekt vorgenommen wurde.

Wenn Sie vorhaben, Textilerzeugnisse zu verkaufen, sollten Sie sich also unbedingt im Vornherein ausgiebig mit der Thematik auseinandersetzen und genau wissen, welche rechtlichen Vorgaben Sie einhalten müssen. Denn anderenfalls drohen Ihnen unter Umständen hohe Bußgelder oder Abmahnungen Ihrer Mitbewerber. Damit es gar nicht erst so weit kommen kann geben wir Ihnen im folgenden Beitrag eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Hand, die Ihnen als erste Orientierungshilfe dienen kann, bevor Sie loslegen.

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihr Produkt ein Textilerzeugnis ist

Das deutsche Textilkennzeichnungsesetz (TextilKennzG) mit seinen Vorgaben ist nur für so genannte „Textilerzeugnisse“ relevant. Als ersten Schritt müssen Sie also prüfen, ob Ihr Produkt überhaupt ein Textilerzeugnis ist. Dies ist der Fall, wenn

  • Ihr Produkt zu 100 % aus Textilfasern besteht oder
  • mindestens 80 % des Gewichtes Ihres Produktes aus Textilfasern bestehen (z.B. Kleidung mit Knöpfen aus Metall)

Schritt 2: Stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt nicht von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ist

Handelt es sich bei Ihrem Produkt um ein Textilerzeugnis, müssen Sie als nächsten Schritt prüfen, ob bei Ihrem Produkt nicht ausnahmsweise keine Kennzeichnung notwendig ist. Im Anhang V der TextilKVO finden Sie eine Liste mit denjenigen Textilerzeugnissen, für die keine Etikettierung oder Kennzeichnung vorgeschrieben ist. Beispiele sind unter anderem:

  • Taschen und Rucksäcke
  • Spielzeug
  • textile Teile von Schuhwaren

Die ganze Liste erhalten Sie im Anhang V der TextilKVO.

Ist Ihr Produkt hier nicht aufgelistet? Dann gehen Sie über zum nächsten Schritt.

Schritt 3: Vergewissern Sie sich, welche Bestandteile Ihres Produktes zu kennzeichnen sind

Verschaffen Sie sich als nächstes einen Überblick darüber, welche Bestandteile Ihres Produktes überhaupt zu kennzeichnen sind. Die in Anhang VII der TextilKVO genannten Bestandteile sind bei der Bestimmung der Faserzusammensetzung nicht zu berücksichtigen und werden vom Gesamtgewicht des Produktes abgezogen. Sie müssen nur für diejenigen Gewichtsanteile derjenigen Fasern Angaben machen, die nach dem Abzug übrig bleiben. Beispiele:

  • Bei Socken ist u.a. der Verstärkungsgarn an Zehen und Ferse ausgenommen
  • Bei Vorhängen sind u.a. Binde- und Füllketten ausgenommen
  • usw.

Schritt 4: Kennzeichnen Sie Ihr Produkt richtig

Wenn Sie genau wissen, welche Teile Ihres Produktes überhaupt zu kennzeichnen sind, kommen wir endlich zum nächsten Schritt: Die richtige Kennzeichnung.

Bezeichnungen – Wie werden die verarbeiteten Textilfasern benannt?

Dabei müssen Sie zunächst beachten, dass Sie die verarbeiteten Textilfasern nicht einfach willkürlich benennen dürfen. In Anhang I der TextilKVO finden Sie eine Liste mit denjenigen Bezeichnungen, die für die Kennzeichnung zulässig sind (also z.B. „Wolle“, „Lyocell“…) inklusive einer Beschreibung der Fasern. Suchen Sie sich also aus der Liste diejenigen Bezeichnungen heraus, die für Ihr Produkt zutreffend sind.

Form und Sprache – Worauf ist zu achten?

Darüber hinaus muss die Etikettierung und Kennzeichnung dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich und – im Falle eines Etiketts – fest angebracht sein. Dafür sollte für die Angaben ein einheitliches Schriftbild gewählt werden. Als Sprache für die Angaben wählen Sie die jeweilige Sprache des Landes, in dem Sie die Ware verkaufen möchten, also wenn Sie das Produkt in Deutschland verkaufen möchten, müssen Sie die Angaben auf deutsch machen, in Frankreich auf französisch usw.

Reine Textilerzeugnisse

Wenn Ihr Produkt lediglich aus einer Textilfaser besteht oder maximal einen Gewichtsanteil einer anderen Faser von 2 % enthält, dürfen Sie die Angabe „100 % …“ oder „rein …“ oder „ganz…“ machen.

Beispiel: Reine Baumwolle

Aus mehreren Textilfasern bestehende Textilerzeugnisse

Besteht Ihr Produkt aus mehreren verschiedenen textilen Fasern, dann müssen Sie die Gewichtsanteile aller im Erzeugnis enthaltenen Textilfasern in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile angeben.

Beispiel: 60% Baumwolle, 25% Polyester, 15 % Viskose

Aus mehreren Komponenten bestehende Textilerzeugnisse

Besteht Ihr Produkt aus verschiedenen einzelnen Komponenten, die jeweils wieder eine unterschiedliche Faserzusammensetzung haben, müssen Sie die Kennzeichnung für jede Komponente einzeln angeben.

Beispiel (T-Shirt): Material Oberstoff: 100% Polyester, Material Oberstoff oberer Teil: 100% Polyamid

  • Es gibt hier allerdings zwei Ausnahmen:
    Zu Textilkomponenten, die weniger als 30 % des Gesamtgewichts des ganzen Textilerzeugnisses ausmachen und die nicht Hauptfutterstoffe sind, müssen keine Angaben gemacht werden.
  • Bei Textilerzeugnissen, die „zusammen gehören“, muss nur einmal eine Angabe gemacht werden, sofern beide Teile aus demselben Material bestehen (Beispiel: Hosenanzug)

Nicht textile Teile tierischen Ursprungs

Zuletzt gibt es Textilerzeugnisse, bei denen nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten sind.

Beispiel: Lederlabel an einer Jeans

In diesem Fall muss zwingend der Hinweis „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ in unabgewandelter Form angegeben werden.

Wichtige Fragen zur Textilkennzeichnung:

Muss die Textilkennzeichnung auch im Amazon Listing oder Online-Shop angegeben werden oder nur an dem Textilerzeugnis selber?

Die Textilkennzeichnung muss auch im Listing oder Online-Shop angegeben werden. Denn der Kunde soll die Möglichkeit haben die Informationen bereits vor dem Kauf zur Kenntnis zu nehmen können. Weil er das Label nicht selber sehen kann sollen die Angaben demnach in die Artikelbeschreibung aufgenommen werden.

Muss die Pflegekennzeichnung angegeben werden? Brauche ich eine Herkunftsbezeichnung?

Die Pflegekennzeichnung, also Informationen über die sachgerechte Pflege und Behandlung von Textilien, ist in Deutschland keine Pflichtangabe. Sie können diese Angaben aber freiwillig machen. Orientieren Sie sich dann bestenfalls an den Richtlinien von GINETEX .
Auch der Hinweis „Made in …“ ist nicht vorgeschrieben. Auch diese Angabe ist freiwillig und sollte, wenn sie angegeben wird, der Wahrheit entsprechen.

Fazit zur Textilkennzeichnung:

Bei der Textilkennzeichnung gibt es einiges zu beachten. Mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung haben Sie eine gute Orientierungshilfe für den Einstieg in die Materie.

Hinweis: In diesem Beitrag geht es lediglich um die richtige Kennzeichnung von Textilien. Zusätzlich müssen Ihre (importierten) Textilien/Textilprodukte noch andere Richtlinien/Verordnungen erfüllen, um auf dem deutschen Markt angeboten werden zu dürfen.

Allen voran ist unbedingt die REACH Verordnung zu beachten. Lesen Sie sich im Anschluss an diesen Artikel unbedingt noch den Leitfaden zur Umsetzung der REACH Verordnung durch! Beachten Sie außerdem die weiteren rechtlichen Anforderungen beim Verkauf auf Amazon.

6 thoughts on “Textilkennzeichnung: Was müssen Sie als Amazon FBA Händler beim Verkauf von Textilien beachten?

  1. Valentin Schober says:

    Hallo 🙂 ich verkaufe via FBA Fitnesshandschuhe sowie Bandagen auf Amazon. Nun verwende ich in den Textilien u.a. Latex und ich bin etwas überfordert mit der korrekten Bezeichnung. Ist Latex (streng genommen Kautschuk) per se überhaupt Kennzeichnungspflichtig? Die gleiche Frage stelle ich mir bei Neopren…

    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

  2. Stefan says:

    Danke für den hilfreichen Artikel!
    Du schreibst, dass „Taschen und Rucksäcke“ laut Anhang V nicht kennzeichnungspflichtig sind. Ich kann Taschen oder Rucksäcke im Anhang V der TextilKVO jedoch nicht finden

  3. Michael says:

    Hey! Erstmal ganz großes Kompliment! Du hast richtig tolle Infos zusammengestellt. Danke dafür. Stehst Du evt. auch für ein kurzes Telefonat zur Verfügung? Viele Grüße aus HH

  4. Sven says:

    Liebe Maxi, vielen Dank für die wunderbare Zusammenfassung . Meine éinzige noch offene Frage wäre, an welcher Stelle exakt bei Amazon die Textilkennzeichnung hinterlegt werden sollte: Wäre es ausreichend den Hinweis bei der „Produktinformation“ (technische Details) unterzubringen? Besten Dank, Sven

  5. Alice says:

    Liebe Maxi,
    muss ich über die von dir genannten Kennzeichnungen hinaus noch weitere Standards erfüllen? Muss ich also beispielsweise bei aus Asien importierten Textilien nachweisen, dass diese schadstoffrei sind bzw. Öko Tex 100-Standards erfüllen? Sollte/muss ich diese Aspekte vorab prüfen?
    Ich danke dir im Voraus für deine Rückmeldung! 🙂

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