Abmahnung vermeiden – So erstellen Sie Ihr Amazon Impressum richtig

In den letzten Jahren ist es vermehrt vorgekommen, dass Amazon Verkäufer aufgrund von Verstößen gegen die fernabsatzrechtlichen Vorgaben abgemahnt wurden. Insbesondere fehlerhafte Anbieterkennzeichnungen, Widerrufsbelehrungen, AGB und Datenschutzerklärungen führten zu unschönen Begegnungen mit der Justiz.

Aus diesem Grund ist es ratsam, sich um Rechtstexte zu bemühen, welche den rechtlichen Anforderungen voll und ganz entsprechen, um gar nicht erst eine Angriffsfläche für Abmahnungen durch die Konkurrenz zu bieten.
Doch wie kann man sich rechtlich absichern und wie sehen solche rechtskonformen Rechtstexte aus?

Im folgenden Artikel erhalten Sie sämtliche Antworten auf Ihre Fragen zum Thema „fernabsatzrechtliche Vorgaben auf Amazon“. Am Ende dieses Artikels finden Sie außerdem den Link zum kostenlosen Rechtstexte Generator von Trusted Shops. Lesen Sie sich davor jedoch die wichtigsten Anforderungen an Ihr Amazon Impressum durch!

Bitte beachten Sie: Bei der folgenden Aufzählung handelt es sich lediglich um einen Überblick über die Thematik. In Eigenregie erstellte Rechtstexte geben Ihnen keine Rechtssicherheit. Um absolut sicherzugehen, dass Ihre Rechtstexte fehlerfrei sind, sollten Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

1. Amazon Impressum

Als erstes befassen wir uns mit dem Impressum.
Als Händler auf Amazon, der Waren gegen ein Entgelt anbietet, betreiben Sie einen geschäftsmäßigen Online-Dienst und sind folglich gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) impressumspflichtig. Ziel dieser Verpflichtung ist es, Transparenz zu schaffen und gleichzeitig die Verantwortlichkeit für Rechtsverstöße klar zu regeln.

Was ist Bestandteil eines korrekten Impressums?

Die verpflichtenden Angaben lassen sich § 5 Abs. 1 TMG entnehmen und umfassen Folgendes:

  • Name und ladungsfähige Anschrift des Händlers – (bei juristischen Personen zudem Rechtsform, Name des Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden auch Stamm- oder Grundkapital)
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen – also mindestens eine E-Mail-Adresse (Schnell ist eine Kontaktaufnahme dann, wenn eine Beantwortung über das gewählte Medium binnen 60 Minuten erfolgt!)
  • Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister einschließlich Registernummer – falls vorhanden
  • Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer – falls vorhanden
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde – falls ein Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf
  • Hinweis zum Online-Streitbeteiligungs-Portal der EU – Dieser Hinweis dient der Umsetzung der gesetzlichen Informationspflicht nach der ODR-Verordnung 524/2013. Dieser Anforderung wird dadurch genügt, dass unterhalb der Impressumsangabe folgender Text mitsamt anklickbarem Link eingefügt wird: Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Wie wird das Impressum auf Amazon erstellt?

Der Gesetzgeber legt fest, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein muss.

Bei Amazon gibt es einen eigens für das Impressum vorgesehenen Bereich. Diesen finden Sie im SellerCentral bei —> „Ihre Informationen und Richtlinien“ —> „Einstellungen“ —> „Impressum, & Info zum Verkäufer“. Dort können Sie Ihr Impressum in das Textfeld eingeben. Es ist empfehlenswert hier auch erneut die Überschrift „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ einzufügen. Anschließend können Sie Ihre Änderungen speichern.

Zusätzlich sollten Sie Ihr Impressum auch bei den „Detaillierten Verkäuferinformationen“, welche Sie über die Shop-Einstellungen ändern können, hinterlegen. Nur so können Sie gewährleisten, dass Ihr Impressum auf den Übersichtsseiten der einzelnen Shops erscheint und somit von Ihren Kunden wahrgenommen werden kann.

2. Amazon Widerrufsbelehrung

Bei Verbraucherverträgen, die auf der Plattform Amazon geschlossen werden, handelt es sich um sog. Fernabsatzverträge, bei denen dem Verbraucher regelmäßig ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht, über welches der Unternehmer den Verbraucher gem. § 312 g BGB in Verbindung mit Art. 246 a § 1 Abs. 2 EGBGB rechtzeitig informieren muss. Zudem ist auch die Bereitstellung eines Muster-Widerrufsformulars gesetzlich vorgeschrieben.

Braucht man eine Wiederrufsbelehrung für Amazon FBA?

Als Amazon FBA Verkäufer wird von Amazon eine eigene Widerrufsbelehrung verwendet, die dem Kunden auch automatisch unter der Rubrik „Rückgaben und Widerrufsrecht“ angezeigt wird. Sofern Sie lediglich Amazon FBA Verkäufer sind, müssen Sie sich um diesen Punkt also nicht kümmern.

Tricky und gefährlich wird es erst, wenn Sie sowohl FBA als auch FBM anbieten! Denn sofern neben der Widerrufsbelehrung von Amazon noch eine eigens von Ihnen angefertigte auftaucht, könnten Sie wegen Irreführung Ihrer Kunden abgemahnt werden.

Um dies zu vermeiden müssen Sie zwingend darauf achten, dass Ihre eigene Widerrufsbelehrung bei der Nutzung des Versands durch Amazon automatisch durch Amazon ausgeblendet wird. Dafür dürfen Sie Ihre eigene Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular ausschließlich unter der Maske bei „Ihre Informationen und Richtlinien“ —> „Widerrufsrecht“ hinterlegt haben. (Die Verwendung der gesetzlichen Vorlage in Art. 246 a EGBGB Anlage 2 ist dabei übrigens ausreichend.)

Auch die Verpflichtung, dem Kunden nach seinem Kauf eine erneute Widerrufsbelehrung inkl. Muster-Widerrufsformular in Textform (also z.B. per E-Mail) zuzusenden, gilt für FBA Verkäufer nicht und ist unbedingt zu unterlassen. Auch hier übermittelt Amazon dem Kunden selber eine eigene Widerrufsbelehrung.

3. Amazon AGB

Grundsätzlich müssen zwar auf Amazon nicht zwingend AGB angeführt werden, allerdings muss der gewerbliche Verkäufer dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen spezielle Kundeninformationen bereitstellen. Somit empfiehlt es sich, gleich rechtssichere AGB zu verwenden, in welche Sie diese verpflichtenden Informationen dann einbetten können.

Was sind „spezielle Kundeninformationen“?

Zu diesen verpflichtenden Angaben gehören unter anderem:

  • Informationen über das Zustandekommen des Vertrages
  • Informationen über die Speicherung des Vertragstextes durch den Händler und Abrufbarkeit durch den Kunden
  • Angaben zu den Zahlungsmodalitäten
  • Details zur Lieferung und Angaben zu bestehenden Lieferbeschränkungen
  • Informationen über die zur Verfügung gestellten technischen Mittel
  • Angaben zur Vertragssprache
  • Rücksendekosten beim Widerruf
  • usw.

Wie binde ich AGB auf Amazon ein?

Die Maske zur Einbindung der AGB finden Sie auf „Einstellungen“ —> „Ihre Informationen und Richtlinien“ —> „Benutzerdefinierte Hilfeseiten“. Als Überschrift wählen Sie hier beispielsweise „Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen“. Diese sollten Sie auch im Hauptteil erneut wiederholen. Danach speichern Sie Ihre Änderungen.

Damit die AGB Bestandteil des Vertrages werden können, müssen Sie sie Ihrem Kunden auch in Textform, also z.B. per E-Mail zuschicken.

Zur Erstellung Ihrer Amazon Rechtstexte können Sie auf den kostenlosen Online Generator von Trusted Shops zurückgreifen! (Jetzt auch mit DSGVO-konformen Texten). Für die beste Absicherung is jedoch eine individuelle Generierung von Rechtstexte durch einen Anwalt erforderlich.

4. Amazon Datenschutzerklärung

Zuletzt sind Amazon Verkäufer gem. § 13 TMG zur Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung verpflichtet. Dabei ist über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu unterrichten. Diese Informationen können als gesonderter Abschnitt in die Dokumente zu den AGB und Kundeninformationen auf AmazonCentral aufgenommen werden. Dafür klicken Sie auf „Ihre Informationen und Richtlinien“ —> „Datenschutzrichtlinie“. Als Bezeichnung wählen Sie den Begriff „Datenschutzerklärung“ und klicken anschließend auf speichern.

Fazit zu Impressum und Rechtstexten auf Amazon:

Es gibt einiges bei der Erstellung von Impressum und Rechtstexten zu beachten. Wenn Sie sich allerdings an die genannten rechtlichen Vorgaben halten, haben Sie bereits einen großen Beitrag zu einer abmahnsicheren Amazon-Präsenz geleistet.

Weitere rechtliche Themen für Sie zum Verkauf auf Amazon:

8 thoughts on “Abmahnung vermeiden – So erstellen Sie Ihr Amazon Impressum richtig

  1. Anni says:

    Vielen Dank für diesen super hilfreichen Artikel! Ich würde mich freuen, bald wieder mehr von dir zu lesen (oder auch zu sehen/hören- auf Youtube).
    Wie gesagt – vielen lieben Dank!

  2. Katharina says:

    Danke für den ausführlichen Artikel! Ich beschäftige mich gerade mit den Angaben für das Impressum bei einem Verkäuferkonto bei Amazon, allerdings möchte ich über meinen Namen nicht bei Google gefunden werden (aus Selbstschutz, die Adresse meines angemeldeten Gewerbes entspricht meinem Wohnsitz). Gibt es eine Möglichkeit, entweder das Indizieren zu verhindern oder aber im Impressum ohne meinen Namen auszukommen (im Moment habe ich ein Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag)?
    Viele Grüße
    Katharina

    • Maxi says:

      Hallo Katharina,

      vielen Dank für deinen Kommentar.

      Ich kann deinen Wunsch nach Privatsphäre sehr gut nachvollziehen, aber die schlechte Nachricht ist leider: Ein Einzelunternehmer, dessen Gewerbe am privaten Wohnsitz gemeldet ist und der seine Tätigkeit auch ausschließlich dort ausübt, genügt der gesetzlichen Informationspflicht nur dadurch, dass er genau diese Adresse auch im Impressum angibt.

      Nach der aktuellen Rechtslage sind auch sog. „virtuelle Büros“, bei denen keine Räumlichkeiten tatsächlich angemietet werden, sondern eingehende Postsendungen an den Empfänger weitergeleitet werden, keine sichere Alternative.

      Liebe Grüße,

      Maxi

      • Katharina says:

        Hallo Maxi,

        vielen lieben Dank für deine Antwort! Wäre es denn möglich, mich ins Handelsregister einzutragen, um so einen Firmennamen ins Impressum schreiben zu dürfen und meinen eigenen Namen zu vermeiden? Oder muss dann zwingend ein Unternehmensvertreter genannt werden? Und wenn ja, muss das dann unbedingt ich sein oder kann es z. B. auch ein Familienangehöriger sein?

        Liebe Grüße,
        Katharina

  3. Abel says:

    Hi Maxi
    Danke für den tollen Beitrag.

    Muss ich einen Datenschutzbeauftragten für Amazon nennen?

    Lg
    Abel

Comments are closed.